• Hausordnung

        • Hausordnung

        • Das Leben in einer großen Gemeinschaft erfordert feste Regeln. Rücksichtsvolles und tolerantes Verhalten gegenüber anderen muss oberster Grundsatz sein. Für mich gelten nachstehend genannte Regeln:

          1. Allgemeine Verhaltensregeln

          • In der Zeit von 07.20 – 07.35 Uhr ist der Haupteingang/ Nebeneingänge geöffnet. Das Schulgebäude wird danach verschlossen. Ich bin spätestens 5 Minuten vor Schulbeginn im Schulgebäude und mit dem Klingelzeichen vorbereitet auf meinem Platz.
          • Morgens vor der ersten Stunde ist ausschließlich der vorgegebene Eingang zu benutzen. Die Hintertüren bleiben verschlossen. Zum Sportunterricht halte ich den vorgeschriebenen Weg ein. Bei Unterrichtsbeginn zur 2.Stunde benutzen wir ausschließlich den Haupteingang.
          • Fahrräder werden auf dem Schulhof geschoben. Für das Abschließen an den Fahrradständern bin ich selbst verantwortlich.
          • Im Gebäude verhalte ich mich leise und renne nicht.
          • Ich gehe achtsam mit Personen und Gegenständen um. Ich verhalte mich stets so, dass keine anderen Personen gefährdet oder belästigt werden bzw. zu Schaden kommen.
          • Die Grundregeln der Hygiene sind unbedingt einzuhalten.
          • Ich pflege höfliche Umgangsformen und bin hilfsbereit.
          • Den Anordnungen aller Erwachsenen meiner Schule leiste ich Folge.
          • Auf dem gesamten Schulgelände und im Sichtbereich der Schule gilt das Jugendschutzgesetz. (z.B. das Verbot von Tabakwaren, E-Zigaretten, Shishas, Alkohol und Drogen) Dieses Verbot gilt auch für Schüler, die über 16 Jahre alt sind.
          • In der Schule trage ich angemessene und saubere Kleidung, dazu gehören keine Jogginghosen. Auch sexuell anrüchige Kleidung oder Kleidung mit rechtsradikalen, rassistischen, gewaltverherrlichenden Symbolen sowie Codes und dergleichen sind verboten.
          • Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen ist verboten.
          • Ich halte mein schulisches Umfeld sauber und ordentlich. Dies betrifft sowohl das Schulgebäude, die Sporthalle als auch das Außengelände.
          • Ich halte die Sporthallenordnung und die Fachraumordnungen sowie die Verhaltensregeln für Aula und Schülercafé als Bestandteil der Hausordnung ein.
          • Unfälle, Verletzungen und besondere Vorkommnisse melde ich sofort einem Erwachsenen meiner Schule.
          • Einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig angerichteten Schaden muss ich wieder gut machen.
          • Für den Verlust oder die Beschädigung von privatem Eigentum übernimmt die Schule keine Haftung.

          2. Verhalten im Unterricht

          • Ich betrete die Fach- und Unterrichtsräume im Beisein der Lehrkraft und übernehme die volle Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit in diesem Raum.
          • Jacken, Mäntel, Mützen, Handschuhe und Schals werden an der Garderobe aufgehängt.
          • Im Unterricht wird keine Kopfbedeckung getragen. Ausnahme ist eine Kopfbedeckung als Glaubensbekenntnis.
          • Beeinträchtigt eine Schülerin/ein Schüler die Unterrichts- und Erziehungsarbeit, so kann der Lehrer geeignete Maßnahmen ergreifen, die die Schülerin/den Schüler zur Änderung ihres/seines Verhaltens auffordern. Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen laut Schulgesetz.
          • Nachlässig oder gar nicht angefertigte Arbeiten muss ich nachreichen, versäumten Unterrichtstoff muss ich selbstständig nachholen.
          • Die Fenster öffne oder schließe ich nur mit Erlaubnis eines Erwachsenen.
          • Essen und Kaugummikauen im Unterricht sind verboten.
          • Ich nutze die Mülleimer im Klassenraum und auf den Fluren.

          3. Verhalten in den Pausen

          • Das Schulgelände wird nicht eigenmächtig verlassen. Die Klassenstufen 8 - 10 dürfen mit dem Einverständnis ihrer Eltern das Schulgelände in den großen Pausen verlassen.
          • In den kleinen Pausen findet lediglich der Raumwechsel statt. Muss der Raum nicht gewechselt werden, verbleibt die Klasse in ihrem Raum.
          • In den großen Pausen gehe ich zügig auf den Schulhof und nehme meine Schultasche mit. Die Klassen- und Fachräume werden verschlossen. Das Schülercafé darf nur zu Beginn der Pause aufgesucht werden.
          • Die Schüler, die in der Schule Mittag essen, stellen ihre Schultaschen in die Flure vor die Aula. Jeder Schüler nimmt in seiner zugewiesenen Schicht das Essen ein.
          • Die Schüler dürfen sich in den Pausen aktiv auf dem Schulhof bewegen ohne ihr Umfeld zu belästigen oder zu gefährden. Das Werfen von Gegenständen (auch Schneebällen) ist verboten.
          • Mit dem „Vorklingeln“ gehe ich in das Schulgebäude und warte vor dem Klassenraum auf die Lehrkraft.
          • Kann aufgrund von besonderen Witterungsbedingungen der Schulhof nicht genutzt werden, suche ich den folgenden Unterrichtsraum auf und halte mich dort bis zum Stundenbeginn auf. Diese Entscheidung      trifft die Pausenaufsicht.
          • Sollte die Lehrkraft nicht erscheinen, benachrichtigt der Klassensprecher oder Ordnungsdienst die Schulleitung oder die Sekretärin.
          • Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und werden sauber gehalten.
          • Umgang mit technischen Geräten
          • Mobile und elektroakustische Endgeräte der Schüler werden beim Betreten des Schulgebäudes ausgeschaltet. Ausnahmen regelt die Fachlehrkraft. Die Geräte bleiben in den Taschen.
          • Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch die Schüler sind nur mit Einverständnis aller Beteiligten gestattet.
          • Die Nutzung von Messengerdiensten ist Privatangelegenheit eines jeden Nutzers. Die Schule übernimmt hierbei keinerlei Haftung.
          • Es ist mir nicht erlaubt, Darstellungen von pornografischen, verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden o.ä. Inhalten mitzubringen.
          • Bei Verstößen gegen die o.g. Punkte obliegt es der Fachlehrkraft, das entsprechende Gerät vorübergehend einzuziehen und das Gerät ist von den Erziehungsberechtigten nach Absprache mit der Lehrkraft abzuholen.

          Wenn ich gegen diese Hausordnung verstoße, habe ich mit schuldisziplinarischen Maßnahmen zu rechnen.

          Die Hausordnung wurde von der Schulkonferenz beschlossen und tritt mit dem Schuljahr 2020/2021 in Kraft.

           

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